Teilnahmebedingungen
Allgemeine Hinweise
Fehlzeiten während der Grundkurswochenenden
Die
Grundkurswochenenden vermitteln grundlegende Inhalte über die Leitung
von Gruppen und Kreisen und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Deshalb ist die Teilnahme an allen vier Wochenenden verbindlich. In
dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einmalig an einem Morgen,
Abend oder Nachmittag zu fehlen.
Ein weiteres Fehlen an einem
anderen Wochenende ist dann nicht mehr möglich. Sollte dies doch der
Fall sein, dann haben die Teilnehmer die Möglichkeit dieses Wochenende
im Folgejahr nachzuholen. Dies gilt auch, wenn die Fehlzeit über eine
Einheit an einem Wochenende hinausgeht (z.B. die Fehlzeit umfasst den
Morgen und Nachmittag eines Schulungstages).
Die Abmeldung muss
schriftlich bis Mittwoch vor dem Kurswochenende und mit der Unterschrift
der Erziehungsberechtigen (bei minderjährigen Teilnehmern) erfolgen.
Teilnahmebedingungen
1. Teilnehmerin/Teilnehmer
An unseren Angeboten
kann jede und jeder teilnehmen, sofern für das jeweilige Programm keine
Teilnahmebeschränkungen (z. B. Alter, Geschlecht, Art des Seminars
oder der Bildungsveranstaltung) angegeben sind.
2. Anmeldung
Benutzen Sie bitte die vorgedruckten
Anmeldeformulare. Anmeldungen werden in der Regel nur schriftlich
angenommen. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom
Minderjährigen und einem Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Eine
besondere Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Sollte eine Veranstaltung
ausgebucht sein, erfolgt eine schriftliche Absage innerhalb von 10 Tagen
nach Zugang Ihrer Anmeldung.
3. Rücktritt des Teilnehmenden oder des Veranstalters
Der
Teilnehmende kann bis Schulungs- und Seminarbeginn jederzeit durch
Erklärung gegenüber dem Veranstalter, die schriftlich erfolgen muss, vom
Vertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung. In jedem Fall des Rücktritts durch den
Teilnehmenden steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich
ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung zu:
3.1. Bei
Veranstaltungen ohne Übernachtung oder Veranstaltungen bis zu zwei
Übernachtungen (Wochenenden) sind ab dem 14. Tag vor
Veranstaltungsbeginn der veröffentlichte Schulungs- und Seminarbeitrag,
jedoch maximal 20 EUR pro Teilnehmendem zu bezahlen.
3.2. Bei
Veranstaltungen mit mehr als zwei Übernachtungen vom 42. bis 22. Tag
sind vor Veranstaltungsbeginn 25% und vom 21. Tag bis zum
Veranstaltungsbeginn 50% des veröffentlichten Seminar- oder
Bildungsveranstaltungsbeitrags pro Teilnehmendem zu bezahlen.
3.3. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Nichtteilnahme an der Veranstaltung
ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt
gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmende zur vollen Bezahlung des
Teilnehmerbeitrages verpflichtet bleibt.
3.4. Der Veranstalter kann
im Falle des Rücktritts eine von den vorstehenden Pauschalen
abweichende, konkret berechnete Entschädigung verlangen.
3.5. Eine
nur zeitweise Teilnahme an einer Schulungs- oder Seminarveranstaltung
berechtigt nicht zur Minderung des jeweiligen Schulungspreises.
4. Zahlung
Die Teilnehmerbeiträge werden, wenn in
der Ausschreibung der Schulung oder des Seminars nicht anders vermerkt,
während der Veranstaltung bar erhoben. In einzelnen Fällen erhalten Sie
eine Rechnung über den Teilnehmerbeitrag zugeschickt. In diesem Fall
ist der Teilnehmerbeitrag bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur
Zahlung fällig.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt
der Teilnehmende einzelne Leistungen infolge späterer Anreise oder
vorzeitiger Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom
Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein
Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter bezahlt jedoch
ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen
Leistungsträgern an den Veranstalter tatsächlich zurückerstattet worden
sind.
6. Absage
Der Veranstalter kann eine Maßnahme
absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder die Durchführung der
Schulungsmaßnahme nicht möglich ist, zum Beispiel wenn die Referentin
oder der Referent wegen Krankheit verhindert ist, die Seminarräume usw.
stehen in Folge höherer Gewalt nicht zur Verfügung.
7. Unterbringung
Die Unterbringung erfolgt in der
Regel in Mehrbettzimmern.
8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des
Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die
Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher
Pflichten) ist auf den dreifachen Schulungspreis beschränkt, soweit
a)
ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) der Veranstalter für einen dem
Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Der Veranstalter haftet
nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
8.3.
Bei Ausfall bzw. Absage einer Schulungsmaßnahme oder eines Seminars
besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der
Veranstalter kann auch nicht zum Ersatz von Reise- oder
Übernachtungskosten, Arbeitsausfallkosten oder sonstigen Ansprüchen
verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen
Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
9. Verjährung, Datenschutz
9.1. Ansprüche des
Schulungs- oder Seminarteilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich
aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des
Teilnehmenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab
dem vertraglich vorgesehenen Datum des Endes der Schulung oder des
Seminars.
9.2. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten
Personaldaten des Teilnehmenden werden zur Durchführung der
Schulungsmaßnahme oder des Seminars mittels EDV gespeichert. Weiter
werden die Daten zum Versenden von Informationsmaterial des
Veranstalters und zur Abwicklung mit Zuschussgebern (z. B.
Landesjugendplan des Landes Baden-Württemberg, Kinder- und Jugendplan
des Bundes etc.) verwendet. Daten werden weder verkauft noch in
irgendeiner anderen Form Dritten zugänglich gemacht.
10. Gültigkeit
Sämtliche Angaben über Termine,
Preise, Leistungen und Programme entsprechen dem Stand der Drucklegung.
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nur schriftlich getroffene
Absprachen sind gültig. Für Druckfehler wird keine Haftung genommen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so
behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit.
11. Veranstalter
Evangelische Jugendwerk Bezirk Brackenheim
Untere Kirchgasse 4, 74336
Brackenheim
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Stand:
22.09.2009
