News & Aktuelles

Neues aus dem Kirchenbezirk und den Werken (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Neues aus dem Kirchenbezirk und den Werken | Weisser, Elisabeth | 15.09.2014 – 01.03.2015

Kirchensteuer

Verunsicherung lösen derzeit Schreiben von Banken und Finanzinstituten aus, die über den Einbehalt von Kirchensteuern aus Kapitalerträgen informieren. Zur Klärung mögen folgende Hinweise dienen:

  1. Es wird keine neue Kirchensteuer eingeführt, sie wird schon immer auf Kapitalerträge als sogenannte „Abgeltungssteuer“ erhoben. Niemand bezahlt dadurch mehr Kirchensteuer.

Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und damit Kirchensteuer fällt nur an, soweit die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (bei Einzelpersonen) bzw. 1.602 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren) überschreiten. Liegen die Kapitalerträge darunter, fällt bisher und auch künftig keine Kirchensteuer an.

  1. Es ändert sich lediglich das Verfahren, durch das die bisher schon erhobene Kirchensteuer in gleicher Höhe auf die Kapitalertragssteuer eingezogen wird. Der bisherige Einzug durch das Finanzamt soll nun über die Banken erfolgen (ab 2015).
  2. Für uns Bankkunden gibt es aber die Möglichkeit, diesem Verfahren zu widersprechen. Durch den Widerspruch des Bankkunden bleibt es beim bisherigen Einzug der Kirchensteuer durch das Finanzamt (über die Steuererklärung). Die Möglichkeit des Widerspruchs wird in den derzeit verteilten Schreiben der Banken beschrieben. Wer nicht darauf reagiert, stimmt automatisch der neuen Regelung zu.
  3. Mit dem neuen Verfahren ab 2015 können Banken die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten und an die Finanzämter weiterleiten. Aufgrund des Datenschutzes ist die Religionszugehörigkeit für die Bankmitarbeitenden nicht einsehbar und wird auch nicht im Kundenstamm der Bank ausgewiesen.

Wer Fragen zu diesem Verfahren und zum Themenfeld Kirchensteuer hat, bekommt kostenlos Auskunft beim Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart über das gebührenfreie Kirchensteuer-Servicetelefon (Rufnummer 0800 – 7137137) montags bis freitags von 9.00 – 11.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 – 16 Uhr und über die Homepage: www.elk-wue.de.

 

An dieser Stelle bedanken wir uns als Evangelische Kirchengemeinde sehr herzlich bei allen, die mit ihrem finanziellen Beitrag in Form der Kirchensteuer und auch in Form von freiwilligen Beiträgen („Brackenheimer Beitrag“ bzw. Opfer und Spenden) unsere Arbeit vor Ort unterstützen und überhaupt erst möglich machen. Der weitaus größte Teil unserer finanziellen Aufwendungen vor Ort wird über die Zuweisung von Kirchensteuermitteln finanziert. Vielen Dank für Ihre Mithilfe sagen Ihnen

 

Peter Berghoff, Vorsitzender des Kirchengemeinderates

Jürgen Höss, Dekan