Elternbeirat 2022 /2023

Der Elternbeirat für das Kindergartenjahr 2022 / 2023 steht fest.

Herzlichen Glückwunsch und wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit ihnen und auf ein buntes Kindergartenjahr mit vielen schönen Momenten und Aktionen.

 

 

 

Die Namen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte im Eingangsbereich des Kindergartens.

Auszug aus dem Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg i.d.F.v. 14.02.2006 (GBI. Seite 30). Der § 5 lautet:

 

  1. Bei den Einrichtungen werden Elternbeiräte gebildet. Sie unterstützen die Erziehungsarbeit und stellen den Kontakt zum Elternhaus her.
  2. Elternbeiräte können sich örtlich und überörtlich sowie landesweit zu Gesamtelternbeiräten zusammenschließen.
    Näheres ergibt sich aus den Richtlinien über Bildung und Aufgaben des Elternbeirates.

 

Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes

vom 15. März 2008 - Az. 24-6930.7/3,K. u. U. vom 1. April 2008 S. 81

 

Die Anliegen der Elternvertretung haben einen hohen Wert.

Eine kurze Auflistung der umfassenden Themen, die im Elternbeirat eine Rolle spielen können:

    • die Abstimmung über Ferienzeiten und einzelne Schließungstage der Einrichtung
    • die regelmäßige Überprüfung des pädagogischen Konzeptes des Kindergartens
    • der Umbau der Einrichtung oder die Erweiterung bestehender Innen- und Außenanlagen
    • Verwaltung der Elternbeiratskonten sowie die Anschaffung neuer Spielmaterialien in Abstimmung mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen
    • bei Ausbau zusätzlicher Förderangeboten und der personellen Besetzung
    • die Weitergabe von Wünschen und Kritik von Familien und Eltern
    • personellen Beratungen / angemessener Personaleinsatz 
    • Anregung und Organisation von Elternaktionen / Aktionen für Kinder