Mitarbeitervertretung im Kirchenbezirk Brackenheim

        
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Geschäftsstelle der MAV ist folgendermaßen zu erreichen:
 
Postanschrift:    MAV - Geschäftsstelle
                           Rodbachstraße 37
                           74397 Pfaffenhofen

Telefon
:             07046/8845828      

Mail
:                  mav.kb.brackenheim@mav.elkw.de
 
Das Büro ist üblicherweise zu folgenden Zeiten besetzt:
⇒ Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zu anderen Zeiten ist der Anrufbeantworter geschaltet. Sprechen Sie Ihr Anliegen auf Band, wir rufen Sie zurück.
 
 
Aktuelle Informationen zur

Neuwahl der MAV 2025 am 04.06.2025

(incl. Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden / für die Auszubildendenvertretung gab es keinen/keine Kandidat/Kandidatin):

 
Die Briefe mit den Unterlagen zur Briefwahl wurden verschickt und sind bei Ihnen als  wahlberechtigte MitarbeiterInnicht angekommen?
Dann kann es u.a. sein, dass Sie als MitarbeiterIn, welche seit Februar 2025 angestellt wurden, bei uns noch nicht gemeldet wurden. Somit konnten diese nicht angeschrieben werden. Auch eine nicht gemeldete Adressänderungen kann Grund der nicht erhaltenen Wahlunterlagen sein. 
Sofern dies bei Ihnen der Fall ist können Sie - vorausgesetzt wahlbe-rechtigt - dennoch wählen. Kommen Sie am Mittwoch, 04.06.25  in
der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr eines der beiden Wahllokale:
 
+ Hans-Rießer-Haus, Am Wollhaus 13, 74072 Heilbronn
                                         oder
+ Paul-Gerhardt-Gemeindehaus, Imenstr. 9, 74226 Nordheim
 
Betr. Nachfragen können Sie mit dem Vorsitzenden des Wahlaus- schusses - Gemeindediakon Bernd Maier - Kontakt aufnehmen:
 
Hier finden Sie den Wahlprospekt der MAV Wahl 2025 / Wahl der Vetrauensperson der Schwerbehinderten:
 
 
 
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und wählen Sie  - Briefwahl oder am Wahltag s.o. - eine neue starke MAV.
Diese vertritt Ihre Interessen / Ihre Rechte und setzt sich für eine gute Gemeinschaft der Mitarbeitenden ein.
 
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Die Mitglieder der MAV im Kirchenbezirk Brackenheim seit Juni 2023:
 
Ilka Grandi                            Mesnerin - Vorsitzende der MAV / Geschäftsführender
                                                Ausschuss / Ausschuss Pflege / BEM-Team

Susanne Geigle
                Erzieherin - 1. stellvertretende Vorsitzende / Geschäfts-
führender Ausschuss / Ausschuss Pflege / Kita-Fragen

Bernd Maier Gemeindediakon - 2. stellvertretender Vorsitzender
BEM-Team / Öffentlichkeitsarbeit
Nicole Wößner-Wagner   	Verwaltungsangestellte - Vertrauensperson für 
Schwebehinderte / Verwaltungsangestellte /
Gleichstellungsbeauftgragte
Damaris Schürmann         Erzieherin
Elvira Matin                          Verwaltungsangestellte


Gabriele Bühler Krankenschwester


Bettina Lipfert
Erzieherin


Christiane Strambach
Ergänzende Hilfe


Marion Lessmann Erzieherin


Petra Schollenberger Mesnerin

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Vertrauensperson für Schwerbehinderte (SBV):
Nicole Wößner-Wagner

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Die Kontaktdaten der o.g. genannten Personen können bei der Geschäftsstelle der MAV erfragt werden.

                                  

Der Auftrag der MAV:
Die Mitglieder der MAV werden alle vier Jahre von den wahlberechtigten Beschäftigten
in einer Mitarbeiterversammlung gewählt. Die neue MAV ist seit 23.05.2023 im Amt.
Die MAV hat den Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) zu fördern.
Sie vertritt die Anliegen der Beschäftigten gegenüber den Dienststellenleitungen und setzt sich für eine gute Zusammenarbeit und den Frieden in der Dienstgemeinschaft
der Kirche ein.
Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung unterliegt, darf
sie erst vollzogen werden, wenn die Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorliegt.


Aufgaben der MAV:
Die MAV bestimmt u.a. mit, bzw. wird beteiligt bei:
  • Einstellung und Anstellung von Beschäftigten.
  • Eingruppierung, Umgruppierung, Höhergruppierung und Beförderung.
  • Kündigung und Entlassung von Beschäftigten.
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
  • Versetzung und Abordnung eines Beschäftigten zu einer anderen Dienstelle.
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren.
  • Allgemeine Fragen der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten einschließlich der Teilnahme von Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen.
  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
  • Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen, einschließlich der Regelung in etwaigen Härtefällen.
  • Aufstellung und Änderung des Organisations- und Stellenplans.
  • Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung des Urlaubsplanes.
  • Einhaltung von Elternzeit und Beratung bei Sonderurlaub aus familiären Gründen.
  • Erarbeitung und Abschluss von Dienstvereinbarungen.
  • usw.


Haben Sie Fragen:
 
  • zu Ihrem Anstellungsvertrag
  • zu Vertragsänderungen
  • zum Urlaubsanspruch
  • zur Vergütung
  • zu anderen Fragen des Dienstrechtes

Dann rufen Sie uns einfach an!

Ihre MAV im Kirchenbezirk!