Mitarbeitervertretung im Kirchenbezirk Brackenheim
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Geschäftsstelle der MAV ist folgendermaßen zu erreichen:
Postanschrift: MAV - Geschäftsstelle
Rodbachstraße 37
74397 Pfaffenhofen
Rodbachstraße 37
74397 Pfaffenhofen
Telefon: 07046/8845828
Mail: mav.kb.brackenheim@mav.elkw.de
Das Büro ist üblicherweise zu folgenden Zeiten besetzt:
⇒ Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zu anderen Zeiten ist der Anrufbeantworter geschaltet. Sprechen Sie Ihr Anliegen auf Band, wir rufen Sie zurück.
Die Mitglieder der MAV im Kirchenbezirk Brackenheim seit Mai 2020:
Ilka Grandi Vorsitzende der MAV / BEM-Beauftragte / Mesnerin
Susanne Geigle 1. stellvertretende Vorsitzende / zuständig für Kinder-
gartenfragen / Erzieherin
Bernd Maier 2. stellvertretender Vorsitzender / BEM-Beauftragter /
Gemeindediakon
Nicole Wößner-Wagner Verwaltungsmitarbeiterin der Geschäftsstelle MAV
Birgit Schneider BEM-Beauftragte / Krankenschwester
Elke Neubauer Erzieherin (MAV seit März 2019)
Bettina Lipfert Erzieherin
Gabriele Bühler Krankenschwester
Elvira Matin Verwaltungsangestellte
Petra Schollenberger Mesnerin
WIr danken ganz herzlich Frau Doris Klingler für die langjährige und kompetente Mit-
arbeit in der MAV-Brackenheim. Aufgrund Ruhestandes schied sie zum 31.05.2022 aus
dem Gremium aus.
Vertrauensperson für schwerbehinderte MitarbeiterInnen:
Ruth Franz Krankenschwester
Die Kontaktdaten der o.g. genannten Personen können bei der Geschäftsstelle der MAV erfragt werden.
Der Auftrag der MAV:
Die Mitglieder der MAV werden alle vier Jahre von den wahlberechtigten Beschäftigten
in einer Mitarbeiterversammlung gewählt. Die neue MAV ist seit 01.05.2016 im Amt.
Die MAV hat den Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) zu fördern.
Sie vertritt die Anliegen der Beschäftigten gegenüber den Dienststellenleitungen und setzt sich für eine gute Zusammenarbeit und den Frieden in der Dienstgemeinschaft
der Kirche ein.
Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung unterliegt, darf
sie erst vollzogen werden, wenn die Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorliegt.
Aufgaben der MAV:
Aufgaben der MAV:
Die MAV bestimmt u.a. mit, bzw. wird beteiligt bei:
- Einstellung und Anstellung von Beschäftigten.
- Eingruppierung, Umgruppierung, Höhergruppierung und Beförderung.
- Kündigung und Entlassung von Beschäftigten.
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
- Versetzung und Abordnung eines Beschäftigten zu einer anderen Dienstelle.
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren.
- Allgemeine Fragen der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten einschließlich der Teilnahme von Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen.
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
- Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen, einschließlich der Regelung in etwaigen Härtefällen.
- Aufstellung und Änderung des Organisations- und Stellenplans.
- Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung des Urlaubsplanes.
- Einhaltung von Elternzeit und Beratung bei Sonderurlaub aus familiären Gründen.
- Erarbeitung und Abschluss von Dienstvereinbarungen.
- usw.
Haben Sie Fragen:
- zu Ihrem Anstellungsvertrag
- zu Vertragsänderungen
- zum Urlaubsanspruch
- zur Vergütung
- zu anderen Fragen des Dienstrechtes
Dann rufen Sie uns einfach an!
Ihre MAV im Kirchenbezirk!